Jugendordnung
Diese Jugendordnung ergeht aufgrund der Paragraphen 6 und 8 der Vereinssatzung von 25.01.2002.§ 1 Bezug zum Verein
Die Jugendordnung des MFV-Lahntal e.V. regelt die besonderen Belange der Jugend im Verein.§ 2 Mitgliederdefinition
Mitglieder der Luftsportjugendgruppe des MFV-Lahntal e.V. sind alle männlichen und weiblichen Jugendlichen bis 25 Jahren sowie die gewählten Mitarbeiter/innen der Jugendabteilung.§ 3 Aufgaben der Luftsportjugendgruppe
Die Luftsportjugendgruppe des MFV-Lahntal e.V. führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.Aufgaben der Luftsportjugendgruppe des MFV-Lahntal e.V. sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates:
- Pflege und Förderung des luftsportlichen Gedankens
- Ausübung des Luftsports als Teil der Jugendarbeit
- Bau und Wartung von Luftsportgeräten (Flugmodellen, Seilwinden usw.) in Verbindung mit theoretischem Unterricht zum Erwerb technischer Kenntnisse und Fertigkeiten.
- Organisation und Besuch von Veranstaltungen, die der Jugendpflege dienen
- Veranstaltung und Besuch von nationalen Wettbewerben und Jugendlagern zur Förderung des Jugendaustausches und zur Jugendverständigung
- Förderung der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung innerhalb des Vereins und des Landesverbandes
- Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen und anderen Jugendorganisationen.
§ 4.1 Jugendversammlung
Die Versammlung aller Jugendlichen und der innerhalb des Jugendbereichs gewählten Mitglieder bildet das oberste entscheidende Organ der Jugendgruppe. Sie findet zweimal jährlich statt, mindestens aber einmal im Jahr.Die Einberufung erfolgt durch den (die) Jugendwart(in) oder wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder der Jugendversammlung dies beantragten. Stimmberechtigt ist jedes jugendliche Mitglied ab 8 Jahren und jeder innerhalb des Jugendbereichs gewählte Erwachsene.
Über die Teilnahme von nicht der Jugendgruppe zugehörigen Vereinsmitglieder entscheidet die Jugendversammlung.
§ 4.2 Aufgaben der Jugendversammlung
Aufgaben der Jugendversammlung sind:- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendwartes(in)
- Wahl und Entlastung des(r) Jugendwartes(in) und Stellvertreters bzw. Stellvertreterin
- Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses
- Beratung und Verabschiedung des Jugendhaushaltes
- Wahl von Delegierten zu Jugendtagungen
- Beschlussfassungen über vorliegende Anträge.